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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 15.10.1990, Az.: BVerwG 7 B 88/90

Prüfungsaufgaben; Beurteilungsspielraum; Sachverständigengutachten

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
15.10.1990
Aktenzeichen
BVerwG 7 B 88/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 12495
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

nachfolgend
BVerfG - 16.10.1991 - AZ: 1 BvR 1486/90

Fundstellen

  • DVBl 1991, 66 (amtl. Leitsatz)
  • NVwZ 1991, 271-272 (Volltext mit amtl. LS)
  • WissR 1991, 171-173

Amtlicher Leitsatz

1. Die Entscheidung über die Eignung oder Nichteignung, Fehlerfreiheit oder Fehlerhaftigkeit einer Prüfungsaufgabe, soweit sie von einer fachwissenschaftlichen Richtigkeitsentscheidung abhängt, hat - auch im Antwort-Wahl-Verfahren - nur der Prüfer bzw. das Prüfungsgremium im Rahmen seines Beurteilungsspielraums zu treffen.

2. Die Einholung eines Sachverständigengutachtens durch das Gericht zur Klärung der Fragen über Eignung oder Fehlerhaftigkeit einer Prüfungsaufgabe ist ausgeschlossen.