Bundesfinanzhof
Urt. v. 26.03.1971, Az.: VI R 134/68
Negativer Feststellungsbescheid; Einlegung von Rechtsbehelfen; Berechtigter Personenkreis; Vermietung und Verpachtung; Einkunftsquelle
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 26.03.1971
- Aktenzeichen
- VI R 134/68
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1971, 10562
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BStBl II 1971, 478
- DB 1971, 1337-1338 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
- 1.
Gegen einen Bescheid, durch den festgestellt wird, daß bestimmte Personen an einkommensteuerpflichtigen Einkünften nicht beteiligt sind (sogenannter negativer Feststellungsbescheid), sind diese Personen zur Einlegung von Rechtsbehelfen berechtigt; sie sind dadurch beschwert, daß die von ihnen behauptete Rechtsposition allgemein mit steuerlich verbindlicher Wirkung geleugnet wird (§ 216 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO).
- 2.
Zu den Voraussetzungen, unter denen im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung die Einkunftsquelle einem anderen übertragen werden kann mit der Folge, daß diesem die Einkünfte zuzurechnen sind.
Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 26.03.1971 - AZ: VI R 131/68weitere Verbundverfahren:
BFH - 26.03.1971 - AZ: VI R 132/68
BFH - 26.03.1971 - AZ: VI R 135/68