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Bundesfinanzhof
Urt. v. 26.03.1971, Az.: VI R 132/68

Negativer Feststellungsbescheid; Einlegung von Rechtsbehelfen; Berechtigter Personenkreis; Vermietung und Verpachtung; Einkunftsquelle

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
26.03.1971
Aktenzeichen
VI R 132/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 10561
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BStBl II 1971, 478
  • DB 1971, 1337-1338 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

  1. 1.

    Gegen einen Bescheid, durch den festgestellt wird, daß bestimmte Personen an einkommensteuerpflichtigen Einkünften nicht beteiligt sind (sogenannter negativer Feststellungsbescheid), sind diese Personen zur Einlegung von Rechtsbehelfen berechtigt; sie sind dadurch beschwert, daß die von ihnen behauptete Rechtsposition allgemein mit steuerlich verbindlicher Wirkung geleugnet wird (§ 216 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO).

  2. 2.

    Zu den Voraussetzungen, unter denen im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung die Einkunftsquelle einem anderen übertragen werden kann mit der Folge, daß diesem die Einkünfte zuzurechnen sind.

Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 26.03.1971 - AZ: VI R 131/68

weitere Verbundverfahren:
BFH - 26.03.1971 - AZ: VI R 134/68
BFH - 26.03.1971 - AZ: VI R 135/68