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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.02.1960, Az.: 2 AZR 385/57

Arbeitgeber; Haftung; Sachschaden; Unfall im Betrieb; Gefährliche Arbeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
25.02.1960
Aktenzeichen
2 AZR 385/57
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1960, 10206
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

nachfolgend
BAG - 10.11.1961 - AZ: GS 1/60

Fundstellen

  • DB 1960, 554 (Volltext)
  • NJW 1960, 1080 (amtl. Leitsatz)
  • WA 1960, 81

Amtlicher Leitsatz

Die Sache soll gemäß ArbGG § 45 Abs. 2 S. 2 dem Großen Senat vorgelegt werden zur Entscheidung folgender Rechtsfrage:

Haftet der Arbeitgeber - ggf. unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang - für einen Sachschaden, den sein Arbeitnehmer schuldlos durch einen Unfall im Betrieb bei einer gefährlichen Arbeit erleidet, auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft?