Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.02.1960, Az.: 2 AZR 385/57
Arbeitgeber; Haftung; Sachschaden; Unfall im Betrieb; Gefährliche Arbeit
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 25.02.1960
- Aktenzeichen
- 2 AZR 385/57
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1960, 10206
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- nachfolgend
- BAG - 10.11.1961 - AZ: GS 1/60
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1960, 554 (Volltext)
- NJW 1960, 1080 (amtl. Leitsatz)
- WA 1960, 81
Amtlicher Leitsatz
Die Sache soll gemäß ArbGG § 45 Abs. 2 S. 2 dem Großen Senat vorgelegt werden zur Entscheidung folgender Rechtsfrage:
Haftet der Arbeitgeber - ggf. unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang - für einen Sachschaden, den sein Arbeitnehmer schuldlos durch einen Unfall im Betrieb bei einer gefährlichen Arbeit erleidet, auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft?