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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 18.02.1977, Az.: BVerwG 7 C 48/73

Kirchgeld; Steuerberechtigte Kirche; Glaubensverschiedene Ehe; Besteuerung des Lebensführungsaufwandes; Gemeinsames Familieneinkommen; Kirchenfremder Ehegatte

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
18.02.1977
Aktenzeichen
BVerwG 7 C 48/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11190
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Kassel 28.03.1972 - III E 8/72
VGH Hessen - 03.05.1973 - AZ: V OE 29/72
nachfolgend
BVerwG - 18.02.1977 - AZ: BVerwG VII C 48.73

Fundstellen

  • BVerwGE 52, 104
  • NJW 1977, 1304

Amtlicher Leitsatz

Die Regelung des Hessischen Kirchensteuergesetzes und der Kirchensteuerordnung für die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck über das besondere Kirchgeld, das von einem der steuerberechtigten Kirche angehörenden Ehegatten in glaubensverschiedener Ehe erhoben wird, verstößt nicht gegen Bundesrecht; die damit verbundene Besteuerung des Lebensführungsaufwandes und die Bemessung dieses Aufwands am Maßstab des gemeinsamen Familieneinkommens nach EStG § 32 sind zulässig, dies auch dann, wenn das Einkommen allein vom kirchenfremden Ehegatten erzielt wird.