Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.09.1981, Az.: 7 AZR 467/79
Zeitvertrag; Befristung; Forschungsprojekt; WissenschaftlicherMitarbeiter; Befristeter Arbeitsvertrag
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 30.09.1981
- Aktenzeichen
- 7 AZR 467/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 10221
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BAGE 36, 235 - 241
- JR 1982, 484
- MDR 1982, 434 (Kurzinformation)
- NJW 1982, 1172 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Mehrere nacheinander abgeschlossene Zeitverträge dürfen rechtlich nicht als Einheit bewertet werden. Vielmehr muß für jeden einzelnen Vertrag der sachliche Grund für die Befristung selbst und für deren Dauer geprüft werden (Fortführung von BAG vom 19.8.1981 -7 AZR 252/79).
2. Die zeitlich begrenzte (Mit-)Arbeit an einem Forschungsprojekt stellt einen sachlichen Grund für die Befristung des Arbeitsvertrags mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter an einer Hochschule dar.