Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.02.1983, Az.: 4 AZR 222/80
Angestellter mit Forschungsaufgaben; Eingruppierung; Arbeitsvorgang; Außerordentliche fachliche Anforderungen; Wissenschaftliche Fachgebiete
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 23.02.1983
- Aktenzeichen
- 4 AZR 222/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 10154
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Detmold 27.06.1978 - 2 Ca 1076/77
- LAG Hamm 16.01.1980 - 12 Sa 1063/78
Rechtsgrundlagen
- § 22 BAT
- BAT Anl. 1a
Fundstellen
- BAGE 42, 29 - 41
- PersV 1985, 36
Amtlicher Leitsatz
(Eingruppierung eines Angestellten mit Forschungsaufgaben)
1. Forschungsaufgaben eines Angestellten können je nach dem Arbeitsergebnis ein Arbeitsvorgang sein.
2. Unter die Fallgruppe 2 der VergGr I BAT fallen nur Forschungsaufgaben mit außergewöhnlichem Charakter, die außerordentliche fachliche Anforderungen an den Angestellten stellen, die diejenigen der VergGr Ia BAT Fallgruppe 2 beträchtlich übersteigen (vergleiche BAG Urteil von 07.10.1981 4 AZR 239/79 = BAGE 36, 261). Die Anwendung der Vorschrift kann nicht auf einzelne Spitzenpositionen beschränkt werden. Sie ist auch in allen wissenschaftlichen Fachgebieten anwendbar.