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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.02.1983, Az.: 4 AZR 222/80

Angestellter mit Forschungsaufgaben; Eingruppierung; Arbeitsvorgang; Außerordentliche fachliche Anforderungen; Wissenschaftliche Fachgebiete

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
23.02.1983
Aktenzeichen
4 AZR 222/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10154
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Detmold 27.06.1978 - 2 Ca 1076/77
LAG Hamm 16.01.1980 - 12 Sa 1063/78

Fundstellen

  • BAGE 42, 29 - 41
  • PersV 1985, 36

Amtlicher Leitsatz

(Eingruppierung eines Angestellten mit Forschungsaufgaben)

1. Forschungsaufgaben eines Angestellten können je nach dem Arbeitsergebnis ein Arbeitsvorgang sein.

2. Unter die Fallgruppe 2 der VergGr I BAT fallen nur Forschungsaufgaben mit außergewöhnlichem Charakter, die außerordentliche fachliche Anforderungen an den Angestellten stellen, die diejenigen der VergGr Ia BAT Fallgruppe 2 beträchtlich übersteigen (vergleiche BAG Urteil von 07.10.1981 4 AZR 239/79 = BAGE 36, 261). Die Anwendung der Vorschrift kann nicht auf einzelne Spitzenpositionen beschränkt werden. Sie ist auch in allen wissenschaftlichen Fachgebieten anwendbar.