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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 18.04.1978, Az.: BVerwG 6 B 44.78

Nichtzulassung einer Revision

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
18.04.1978
Aktenzeichen
BVerwG 6 B 44.78
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1978, 14434
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Oldenburg - 01.12.1977 - AZ: II A 577.75 S

In der Verwaltungsstreitsache
hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 18. April 1978
durch
den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts Prof. Dr. Fürst und
die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Becker und Fischer
beschlossen:

Tenor:

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg - II. Kammer Stade - vom 1. Dezember 1977 wird verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 4.000 DM festgesetzt.

Gründe

1

Der Kläger erstrebt seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer. Mit diesem Begehren blieb er im Verwaltungsverfahren ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat seine Klage abgewiesen und die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen.

2

Die nach § 34 Abs. 3 Satz 1 WPflG in Verbindung mit § 132 Abs. 3 VwGO eingelegte Beschwerde des Klägers ist unzulässig.

3

Da die Beschwerde ersichtlich nur einen Verfahrensmangel geltend machen will, ist sie schon deshalb unstatthaft, weil in Kriegsdienstverweigerungssachen die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - wegen Verfahrensmängel nicht zur Zulassung der Revision führen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 26. Januar 1978 - BVerwG 6 B 46.77 - mit Nachweisen).

4

Die Beschwerde war demnach mit der Kostenfolge aus § 154 Abs. 2 VwGO zu verwerfen.

Streitwertbeschluss:

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 4.000 DM festgesetzt.

Die Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes beruht auf § 13 Abs. 1 GKG.

Prof. Dr. Fürst
Dr. Becker
Fischer