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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 21.04.1977, Az.: BVerwG 3 C 39/75

Betriebsvermögen; Schadensfeststellung für Lastenausgleich; Ermittlung des Ersatzeinheitswertes; Branchenüblicher Schuldensatz; Kurzfristige Betriebsverbindlichkeiten; Bewertungszeitpunkt; Branchenübliche Tagesverbindlichkeiten

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
21.04.1977
Aktenzeichen
BVerwG 3 C 39/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11234
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Augsburg 21.02.1975 - Au 213 III 73

Fundstelle

  • BVerwGE 52, 286

Amtlicher Leitsatz

Bei der Ermittlung des Ersatzeinheitswertes durch Vergleich mit den Verhältnissen anderer Betriebe kann der anzusetzende branchenübliche Schuldensatz, der sowohl langfristige als auch kurzfristige Betriebsverbindlichkeiten umfaßt, grundsätzlich nur dann wegen Nichtbestehens langfristiger Verbindlichkeiten ermäßigt werden, wenn nachgewiesen (glaubhaft gemacht) ist, daß im maßgebenden Bewertungszeitpunkt außergewöhnlich hohe Bankguthaben bestanden. Nur unter dieser Voraussetzung kann eine zusätzliche Ermäßigung des branchenüblichen - insofern bereits ermäßigten - Schuldensatzes in Betracht kommen, wenn nachgewiesen (glaubhaft gemacht) wird, daß im maßgebenden Bewertungszeitpunkt lediglich kurzfristige Verbindlichkeiten in Form von branchenüblichen Tagesverbindlichkeiten bestanden haben (Fortführung der Rechtsprechung im Urteil vom 17.10.1972 - BVerwG III C 67.71 - (BVerwGE 41, 46 = Buchholz 427.208 § 2 Nr. 31).