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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.05.1972, Az.: 3 AZR 27/72

Ablehnender Beschluß; Wiedereinsetzung in vorigen Stand; Versäumung der Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzungsfrist

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.05.1972
Aktenzeichen
3 AZR 27/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10115
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

nachfolgend
BAG - 19.07.1972 - AZ: 3 AZR 27/72

Fundstellen

  • AP Nr. 1 zu § 238 ZPO
  • NJW 1972, 1684-1685 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ein Beschluß, durch den das Bundesarbeitsgericht die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist abgelehnt hat, kann nach Ablauf der in ZPO § 234 beschriebenen Wiedereinsetzungsfrist von dem erkennenden Gericht nicht mehr geändert werden.