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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 04.09.1980, Az.: BVerwG 4 B 119/80

Neuerschlossene beplante Gebiete; Maß der zulässigen Bebauung; Erschließungsbeitragssatzung; Verteilung des Erschließungsaufwands; Regelung des Ausbauprogramms; Erschließungsanlage

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
04.09.1980
Aktenzeichen
BVerwG 4 B 119/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 16642
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Kassel 29.10.1976 - VG II E 408/75
VG Kassel 29.10.1976 - VG II 409/75
VGH Kassel 05.03.1980 - VGH V OE 4/77
VGH Kassel 05.03.1980 - VGH V OE 5/77

Fundstelle

  • DVBl 1981, 827 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Soweit in neuerschlossenen beplanten Gebieten das Maß der zulässigen Bebauung im Einzelfall überschritten wird, kann die Erschließungsbeitragssatzung für die Verteilung des Erschließungsaufwands anstelle der zulässigen Nutzung das Maß der tatsächlichen Nutzung zugrunde legen.

2. Eine Regelung des Ausbauprogramms der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage, welche neben den Merkmalen Asphalt, Teer, Beton oder Pflaster ein "ähnliches Material" oder ein "ähnliches Material neuzeitlicher Bauweise" festlegt, ist hinreichend bestimmt (BVerwG, 27.02.1980, 4 B 268/79).