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Bundesfinanzhof
Urt. v. 25.03.1976, Az.: IV R 205/75

Einnehmer eines staatlichen Lotterieunternehmens; Tätigkeit; Gewerbesteuer; Vorrat an Lagerlosen; Selbstteilnahme

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
25.03.1976
Aktenzeichen
IV R 205/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10600
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BFHE 119, 76 - 76
  • BStBl II 1976, 576

Amtlicher Leitsatz

Zur Tätigkeit des Einnehmers eines staatlichen Lotterieunternehmens, die nach § 13 GewStDV nicht der Gewerbesteuer unterliegt, kann es auch gehören, daß der Lotterieeinnehmer sogenannte Lagerlose vorrätig hält und hierdurch selbst an den einzelnen Losziehungen der Lotterie teilnimmt.