Bundesfinanzhof
Urt. v. 25.03.1976, Az.: IV R 205/75
Einnehmer eines staatlichen Lotterieunternehmens; Tätigkeit; Gewerbesteuer; Vorrat an Lagerlosen; Selbstteilnahme
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 25.03.1976
- Aktenzeichen
- IV R 205/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 10600
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BFHE 119, 76 - 76
- BStBl II 1976, 576
Amtlicher Leitsatz
Zur Tätigkeit des Einnehmers eines staatlichen Lotterieunternehmens, die nach § 13 GewStDV nicht der Gewerbesteuer unterliegt, kann es auch gehören, daß der Lotterieeinnehmer sogenannte Lagerlose vorrätig hält und hierdurch selbst an den einzelnen Losziehungen der Lotterie teilnimmt.