Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.09.1985, Az.: 4 AZR 271/84

Eingruppierung eines Baupreisprüfers; Wirtschaftsdezernat einer Bezirksregierung; Verwaltungsangestellte; Verantwortung; Unterstellung des Angestellten

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
11.09.1985
Aktenzeichen
4 AZR 271/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 10056
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Hannover 18.08.1983 - 4 Ca 546/82 E
LAG Hannover 09.02.1984 - 11 Sa 150/83 E

Fundstellen

  • EzBAT §§ 22, 23 BAT B1 VergGr III Nr. 2
  • PersV 1991, 133
  • RdA 1986, 66

Amtlicher Leitsatz

1. Angestellte, die im Wirtschaftsdezernat einer Bezirksregierung Baupreisprüfungen nach preisrechtlichen Bestimmungen durchführen, sind Verwaltungsangestellte. Für sie gelten die allgemeinen tariflichen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst der Vergütungsordnung zum BAT.

2. Die Merkmale der Vergütungsgruppe III BAT Fallgruppe 1a fordern eine besonders weitreichende, hohe Verantwortung, die diejenige erheblich übersteigt, die begriffsnotwendig schon die Merkmale der Vergütungsgruppe IVa BAT Fallgruppe 1a fordern. Dabei kann Mitverantwortung ausreichend und die Unterstellung des Angestellten unter einen Dezernenten unschädlich sein (Bestätigung von BAG 28.10.1981 4 AZR 244/79 = BAGE 36, 392 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975).