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Bundessozialgericht
Urt. v. 29.11.1979, Az.: 4 RJ 111/78

Bisheriger Beruf; Kurzfristige Ausübung einer Beschäftigung; Eintritt des Versicherungsfalles

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
29.11.1979
Aktenzeichen
4 RJ 111/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10817
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • SozR 2200 § 1246 Nr 53

Amtlicher Leitsatz

1. "Bisheriger Beruf" iS von RVO § 1246 Abs. 2 S 2 ist die letzte vor Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit jedenfalls dann, wenn sie zugleich die qualitativ höchste gewesen ist.

2. Das gilt auch bei nur kurzfristiger Ausübung dieser Beschäftigung oder Tätigkeit und sofern die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nicht während des an sich vorgesehenen ("herkömmlichen") Berufsweges erworben worden sind (Anschluß an und Fortführung von BSG 01.06.1965 5 RKn 38/64 = SozR Nr 20 zu § 45 RKG und BSG 28.07.1977 5 RKn 22/76).