Bundessozialgericht
Urt. v. 29.11.1979, Az.: 4 RJ 111/78
Bisheriger Beruf; Kurzfristige Ausübung einer Beschäftigung; Eintritt des Versicherungsfalles
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 29.11.1979
- Aktenzeichen
- 4 RJ 111/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1979, 10817
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- SozR 2200 § 1246 Nr 53
Amtlicher Leitsatz
1. "Bisheriger Beruf" iS von RVO § 1246 Abs. 2 S 2 ist die letzte vor Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit jedenfalls dann, wenn sie zugleich die qualitativ höchste gewesen ist.
2. Das gilt auch bei nur kurzfristiger Ausübung dieser Beschäftigung oder Tätigkeit und sofern die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nicht während des an sich vorgesehenen ("herkömmlichen") Berufsweges erworben worden sind (Anschluß an und Fortführung von BSG 01.06.1965 5 RKn 38/64 = SozR Nr 20 zu § 45 RKG und BSG 28.07.1977 5 RKn 22/76).