Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 05.09.2002, Az.: BVerwG 3 B 43.02

Bestehen einer verwaltungsgerichtlichen Klagemöglichkeit hinsichtlich der Aufnahme eines von einem Arzneimittel beanspruchten Anwendungsgebiets in die so genannte Traditionsliste

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
05.09.2002
Aktenzeichen
BVerwG 3 B 43.02
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2002, 27323
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Berlin - 09.03.2000 - AZ: VG 14 A 244.99
OVG Berlin - 13.12.2001 - AZ: 5 B 23.00
nachfolgend
BVerwG - 20.11.2003 - AZ: 3 C 29.02
OVG Berlin - 17.02.2005 - AZ: OVG 5 B 32.03
BVerwG - 22.06.2006 - AZ: BVerwG 3 B 120.05; 3 C 36.06
BVerwG - 26.04.2007 - AZ: BVerwG 3 C 36.06

In der Verwaltungssache
hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 5. September 2002
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Driehaus sowie
die Richter am Bundesverwaltungsgericht van Schewick und Dr. Brunn
beschlossen:

Tenor:

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 13. Dezember 2001 wird aufgehoben.

Die Revision wird zugelassen.

Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.

Gründe

1

Die Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat, wie die Beteiligten übereinstimmend geltend machen, grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.

2

Im Revisionsverfahren kann voraussichtlich die von der Beschwerde aufgeworfene Frage geklärt werden, ob die Aufnahme des von einem Arzneimittel beanspruchten Anwendungsgebiets in die so genannte Traditionsliste nach § 109 a Abs. 3 Satz 1 AMG oder die Streichung aus dieser Liste deshalb nicht mit einer verwaltungsgerichtlichen Klage angegriffen werden kann, weil es sich, wie das Berufungsgericht angenommen hat, um eine behördliche Verfahrenshandlung im Sinne des § 44 a VwGO handelt.

Prof. Dr. Driehaus
van Schewick
Dr. Brunn