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Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern
(Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG)
Amtliche Abkürzung
VBVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
404-34

Vom 4. Mai 2021 (BGBl. I S. 882, 925, 2022 S. 959) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 109)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Vergütung und Aufwendungsersatz des Vormunds
Berufsmäßigkeit; Vergütung und Aufwendungsersatz1
Zahlung aus der Staatskasse und Rückgriff, Erlöschen und Geltendmachung der Ansprüche2
Stundensatz des Vormunds3
Aufwendungsersatz des Vormunds4
Vergütung und Aufwendungsersatz für Vormundschaftsvereine5
Vergütung und Aufwendungsersatz für das Jugendamt6
Abschnitt 2
Vergütung und Aufwendungsersatz des Betreuers
Vergütung und Aufwendungsersatz des beruflichen Betreuers7
Höhe der Vergütung; Verordnungsermächtigung8
Fallpauschalen9
Aufwendungsersatz10
Sonderfälle der Betreuung11
Vergütung und Aufwendungsersatz für Betreuungsvereine12
Vergütung und Aufwendungsersatz für Behördenbetreuer und Betreuungsbehörde13
Abrechnungszeitraum für die Betreuungsvergütung14
Zahlung aus der Staatskasse, Erlöschen und Geltendmachung der Ansprüche15
Abschnitt 3
Sondervorschriften
Sondervergütung für Verfahrens- und Umgangspfleger für Tätigkeiten außerhalb der Geschäftszeiten16
Ausfallentschädigung des Umgangspflegers17
Abschnitt 4
Schlussvorschriften
Umschulung und Fortbildung von Berufsvormündern und beruflichen Betreuern18
Abschnitt 5
Übergangsregelungen
Übergangsregelung19
Ansprüche von Betreuern, die vor Inkrafttreten des Betreuungsorganisationsgesetzes bereits berufsmäßig Betreuungen geführt haben20
Anlage
zu § 8 Absatz 1Anlage

Artikel 10 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021 (BGBl. I S. 882, 2022 S. 959)