Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 20.03.1958, Az.: 2 AZR 60/55
Begründung einer Restitutionsklage; Prozeßstoff des Vorprozesses; Aufgefundene Urkunde; Neue Tatsachen; Restitutionsverfahren; Beweiswürdigung des LArbG; Nachprüfung durch Revisionsgericht; Prozessuale Rügen; ZV-Offiziere; Offiziere des Beurlaubtenstandes
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 20.03.1958
- Aktenzeichen
- 2 AZR 60/55
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1958, 10124
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hannover 13.12.1954 - 3 Sa 535/53
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- AP Nr. 3 zu § 580 ZPO
Amtlicher Leitsatz
1. Zur Begründung einer Restitutionsklage nach ZPO § 580 Nr. 7 Buchst. b dürfen nur der im Vorprozeß vorgetragene Prozeßstoff und zu seinem Beweis die aufgefundene Urkunde, nicht dagegen neue Tatsachen herangezogen werden (Vergleiche BAG 20.10.1955 2 AZR 366/54 = AP Nr. 2 zu § 580 ZPO).
2. Auch im Restitutionsverfahren unterliegt die Beweiswürdigung des LArbG der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nur unter dem Gesichtspunkt, ob sie rechtlich möglich ist und ob dagegen begründete prozessuale Rügen i.S. der ZPO § 561 Abs. 1, § 554 Abs. 3 Nr. 2b erhoben worden sind. Nicht dagegen ist es Aufgabe des Revisionsgerichts, selbständig zu entscheiden, ob die aufgefundene andere Urkunde geeignet ist, eine für den Restitutionskläger günstigere Entscheidung herbeizuführen (Vergleiche BAG 20.10.1955 2 AZR 366/54 = AP Nr .2 zu § 580 ZPO).
3. "zV-Offiziere" iS der Verordnung über die Wehrpflicht von Offizieren und Wehrmachtbeamten im Offiziersrang vom 22.02.1938 - RGBl 1 S 214 - idF vom 28.01.1939 - RGBl 1 S 103 - waren Offiziere des Beurlaubtenstandes i.S. von WehrG § 7 Abs. 1 Nr. b - RGBl 1 S 609 -.