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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 20.05.1969, Az.: 1 ABR 20/68

Gruppenwahl; Anfechtung; Wahl in einer Gruppe; Gruppeneinteilung; Telefonisten; Fördermaschinisten; Qualifikation von Heilgehilfen; Saarbergbau

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
20.05.1969
Aktenzeichen
1 ABR 20/68
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1969, 10111
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Saarbrücken 23.10.1968 - 2 SaBV 1/68

Fundstellen

  • BB 1969, 996
  • DB 1969, 1414-1415 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1969, 1022 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

1. Bei der Gruppenwahl kann die Anfechtung auf die Wahl in einer Gruppe beschränkt werden (Bestätigung von BAG 12.02.1960 1 ABR 13/59 = AP Nr. 11 zu § 18 BetrVG).

2. Für die Gruppeneinteilung nach dem Betriebsverfassungsgesetz 1952 ist der Berufsgruppenkatalog AnV Fassung: 08.03.1924 als eine zum AVG i.d.F. des AnVNG erlassene Vorschrift zu beachten.

3. Zur Begriffsbestimmung der Telefonisten und der Fördermaschinisten des Berufsgruppenkatalogs AnV Fassung: 08.03.1924 (Abschn. B Ziff. 2 und Abschn. A 2 Ziff. 5 der Verordnung).

4. Zur Qualifikation von Heilgehilfen als Arbeiter oder als Angestellte im Bereich des Saarbergbaues.