Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 21.12.1983, Az.: 7 AZR 444/81
Kündigung; Weiterbeschäftigungsanspruch
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 21.12.1983
- Aktenzeichen
- 7 AZR 444/81
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1983, 10142
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Mainz 04.11.1980 - 3 Ca 1075/80
- LAG Mainz 12.08.1981 - 2 Sa 54/81
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 44, 370 - 376
- DB 1984, 617
- JR 1985, 440
- NJW 1984, 1200 (amtl. Leitsatz)
- ZIP 1984, 209-210
Amtlicher Leitsatz
Nach § 45 Abs. 2 Satz 2 ArbGG werden wegen grundsätzlicher Bedeutung dem Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts folgende Fragen zur Entscheidung vorgelegt:
1. Hat der gekündigte Arbeitnehmer außerhalb der Regelung der §§ 102 Abs. 5 BetrVG, 79 Abs. 2 BPersVG bis zum rechtskräftigen Abschluß des Kündigungsschutzprozesses einen Anspruch auf Beschäftigung?
2. Falls die Frage zu 1. bejaht wird: Welches sind im einzelnen die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen dieses Weiterbeschäftigungsanspruchs und wie kann er gerichtlich durchgesetzt werden?