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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 21.12.1983, Az.: 7 AZR 444/81

Kündigung; Weiterbeschäftigungsanspruch

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
21.12.1983
Aktenzeichen
7 AZR 444/81
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1983, 10142
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Mainz 04.11.1980 - 3 Ca 1075/80
LAG Mainz 12.08.1981 - 2 Sa 54/81

Fundstellen

  • BAGE 44, 370 - 376
  • DB 1984, 617
  • JR 1985, 440
  • NJW 1984, 1200 (amtl. Leitsatz)
  • ZIP 1984, 209-210

Amtlicher Leitsatz

Nach § 45 Abs. 2 Satz 2 ArbGG werden wegen grundsätzlicher Bedeutung dem Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts folgende Fragen zur Entscheidung vorgelegt:

1. Hat der gekündigte Arbeitnehmer außerhalb der Regelung der §§ 102 Abs. 5 BetrVG, 79 Abs. 2 BPersVG bis zum rechtskräftigen Abschluß des Kündigungsschutzprozesses einen Anspruch auf Beschäftigung?

2. Falls die Frage zu 1. bejaht wird: Welches sind im einzelnen die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen dieses Weiterbeschäftigungsanspruchs und wie kann er gerichtlich durchgesetzt werden?