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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 20.12.1961, Az.: 1 AZR 404/61

Betriebsratsmitglied; Beurteilung des wichtigen Grundes; Außerordentliche Kündigung; Arbeitsvertragsverletzung; Fristlose Entlassung; Betriebsrat

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
20.12.1961
Aktenzeichen
1 AZR 404/61
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1961, 10148
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Kiel 05.07.1961 - 2 Sa 106/61

Fundstellen

  • BAGE 12, 141 - 143
  • DB 1962, 104 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1962, 249 (amtl. Leitsatz)
  • NJW 1962, 606 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Ein Betriebsratsmitglied steht für die Beurteilung des wichtigen Grundes zur außerordentlichen Kündigung, was die Frage der Pflichtverletzung aus dem Arbeitsvertrag und die Schwere dieser Verletzung angeht, im Grundsatz jedem anderen Arbeitnehmer gleich. Ist jedoch ein Verhalten zu bewerten, das der Betriebsratstätigkeit entspringt und zugleich eine Amts- und eine Arbeitsvertragsverletzung sein kann, dann ist an die Annahme einer schweren Verletzung des Arbeitsvertrages, also an die Berechtigung zur fristlosen Entlassung nach der ständigen Rechtsprechung des BAG ein strengerer Maßstab anzulegen als bei einem anderen Arbeitnehmer, der nicht dem Betriebsrat angehört (Vergleiche BAG 03.12.1954 1 AZR 150/54 = BAGE 1, 185; BAG 13.10.1955 2 AZR 106/54 = BAGE 2, 138).