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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.07.1961, Az.: 5 AZR 414/60

Vorgesetzte Dienstbehörde; Kommunales Aufsichtsrecht; Kommunales Beanstandungsrecht; Verletzung Rechter Dritter; Abschluß einer Dienstvereinbarung; Kündigung; Personalvertretung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
06.07.1961
Aktenzeichen
5 AZR 414/60
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1961, 10036
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • AP Nr. 19 zu § 16 AOGÖ

Amtlicher Leitsatz

Eine vorgesetzte Dienstbehörde kann nicht unter Berufung auf ihr kommunales Aufsichts- und Beanstandungsrecht rechtsgültig gesetztes normatives Recht ausschalten und dadurch die Rechte Dritter verletzen. Die Beseitigung einer gemäß ArbOöVwG § 16 erlassenen Dienstordnung kann nach dem geltenden Recht nur durch den Abschluß einer Dienstvereinbarung oder durch Kündigung gegenüber der Personalvertretung erfolgen (Bestätigung von BAG 19.03.1957 3 AZR 249/54 = BAGE 4, 6).