Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 19.12.1962, Az.: 1 BvR 163/56
Ausschluß von der Verteidigung; Element des gesetzlichen Berufsbildes; Rechtsanwalt; Strafverfahren gegen Rechtsanwalt; Verfassungsrechtliches Übermaßverbot
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 19.12.1962
- Aktenzeichen
- 1 BvR 163/56
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1962, 10204
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- BGH - 15.02.1956 - AZ: 1 StE 1/56
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerfGE 15, 226 - 235
- BayVBl 1963, 148
- DRiZ 1963, 121-122
- DVBl 1963, 291-293 (Volltext mit amtl. LS)
- DÖV 1965, 392 (amtl. Leitsatz)
- JZ 1963, 363-364 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
1. Die Berufstätigkeit eines Rechtsanwaltes wird beschränkt, indem er im Einzelfall durch das Gericht von der Verteidigung ausgeschlossen wird, die ein typisches Element des gesetzlichen Berufsbildes des Rechtsanwalts ist.
2. Wenn das Strafverfahren gegen den Rechtsanwalt später eingestellt wird und sich die Zuwiderhandlung als nicht gravierend herausstellt, verstößt der Ausschluß von der Verteidigung gegen das verfassungsrechtlich verankerte Übermaßverbot.