Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.01.1968, Az.: 2 AZR 161/67

Berufungsschrift; Angabe der Partei; Zulässige Berufung; Eingang der Gerichtsakten

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
25.01.1968
Aktenzeichen
2 AZR 161/67
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1968, 10117
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 01.02.1967 - 2 Sa 448/66

Fundstellen

  • NJW 1968, 1494 (Volltext mit amtl. LS)
  • SAE 1968, 269

Amtlicher Leitsatz

Enthält die Berufungsschrift nicht selbst die eindeutige Angabe, für welche Partei das Rechtsmittel eingelegt wird, so handelt es sich doch um eine zulässige Berufung, sofern sich dies unzweifelhaft aus den Umständen, insbesondere aus den Gerichtsakten ergibt. Auf den Zeitpunkt des Eingangs der Gerichtsakten bei dem Berufungsgericht kommt es dabei nicht an (Abweichung vom BGH 29.06.1956 V ZB 20/56 = BGHZ 21, 168 ff.).