Verordnung über den Einsatz von Wahlgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag und der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
(Bundeswahlgeräteverordnung - BWahlGV)
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über den Einsatz von Wahlgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag und der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Bundeswahlgeräteverordnung - BWahlGV)
- Amtliche Abkürzung
- BWahlGV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 111-1-3
Vom 3. September 1975 (BGBl. I S. 2459) (1)
Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. April 1999 (BGBl. I S. 749)
Auf Grund des § 35 Abs. 3 und des § 52 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 1975 (Bundesgesetzbl. I S. 2325) wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft verordnet:
| Redaktionelle Inhaltsübersicht | §§ |
|---|---|
| Erster Abschnitt | |
| Amtliche Zulassung und Genehmigung der Verwendung von Wahlgeräten | |
| Zulassungspflicht | 1 |
| Erteilung der Bauartzulassung | 2 |
| Rücknahme, Erlöschen und Widerruf der Bauartzulassung | 3 |
| Genehmigung der Verwendung von Wahlgeräten | 4 |
| Zweiter Abschnitt | |
| Durchführung der Wahl zum Bundestag und zum Europäischen Parlament mit Wahlgeräten | |
| Geltung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung | 5 |
| Wahlbekanntmachung der Gemeindebehörden | 6 |
| Überprüfung der Wahlgeräte und Einweisung der Wahlvorsteher | 7 |
| Ausstattung des Wahlvorstandes | 8 |
| Wahlzelle | 9 |
| Eröffnung der Wahlhandlung | 10 |
| Stimmabgabe und Vermerk über Stimmabgabe | 11 |
| Schluss der Wahlhandlung | 12 |
| Zählung der Wähler | 13 |
| Zählung der Stimmen | 14 |
| Wahlniederschrift | 15 |
| Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen und der Wahlgeräte | 16 |
| Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis | 17 |
| Übergangsbestimmung | 18 |
| (weggefallen) | 19 |
| Inkrafttreten | 20 |
| Richtlinien für die Bauart von Wahlgeräten | Anlage 1 |
| Anlage 2 | |
| Anlage 3 |
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2009 (BGBl. I S. 525):
"Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2009 - 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07 - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht:
1. Die Verordnung über den Einsatz von Wahlgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag und der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Bundeswahlgeräteverordnung - BWahlGV) vom 3. September 1975 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2459) in der Fassung der Verordnung zur Änderung der Bundeswahlgeräteverordnung und der Europawahlordnung vom 20. April 1999 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 749) ist mit Artikel 38 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 und Absatz 2 des Grundgesetzes insoweit unvereinbar, als sie keine dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl entsprechende Kontrolle sicherstellt. [...]
Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft."
"Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2009 - 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07 - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht:
1. Die Verordnung über den Einsatz von Wahlgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag und der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Bundeswahlgeräteverordnung - BWahlGV) vom 3. September 1975 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2459) in der Fassung der Verordnung zur Änderung der Bundeswahlgeräteverordnung und der Europawahlordnung vom 20. April 1999 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 749) ist mit Artikel 38 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 und Absatz 2 des Grundgesetzes insoweit unvereinbar, als sie keine dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl entsprechende Kontrolle sicherstellt. [...]
Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft."