Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 15.11.1961, Az.: VIII ZR 115/61

Erneuter Beginn der Rechtsmittelfristen bei nachträglicher Entscheidung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
15.11.1961
Aktenzeichen
VIII ZR 115/61
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1961, 15719
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Hamburg - 14.12.1960
LG Hamburg

Hinweis

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter:
BGH - 15.11.1961 - AZ: VIII ZR 114/61

Amtlicher Leitsatz

Mit der Zustellung der nachträglichen Entscheidung (§ 321 ZPO) beginnt die Berufungsfrist (Revisionsfrist) auch für die Berufung (Revision) gegen das zuerst ergangene Urteil dann von neuem zu laufen, wenn dieses Urteil vor Ablauf der Berufungsfrist (Revisionsfrist) - also nicht nur "innerhalb" der Berufungsfrist (Revisionsfrist) - durch die nachträgliche Entscheidung ergänzt worden ist.

In dem Rechtsstreitverfahren
hat der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs
auf die mündliche Verhandlung vom 15. November 1961
unter Mitwirkung des Senatspräsidenten Dr. Pagendarm sowie
der Bundesrichter Dr. Gelhaar, Artl, Dr. Spieler und Dr. Dorschel
für Recht erkannt:

Tenor:

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 10. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts zu Hamburg vom 14. Dezember 1960 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.