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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 09.10.1959, Az.: BVerwG VC 166.57

Verfahrensrecht: Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsaktes; Wohnungsrecht: Erfassung nicht freien Wohnraumes im Jahre 1948

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
09.10.1959
Aktenzeichen
BVerwG VC 166.57
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1959, 16405
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VGH Bayern - 26.02.1957 - AZ: 426 II 50
VG Ansbach

Fundstellen

  • BVerwGE 9, 196 - 200
  • DÖV 1959, 950-952 (Volltext mit amtl. LS)
  • JZ 1960, 98-99 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1960, 71-72 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1960, 310 (amtl. Leitsatz)

Hinweis

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter:
BVerwG - 09.10.1959 - AZ: BVerwG V C 165.57

Amtlicher Leitsatz

Ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens erledigten Verwaltungsakts ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn diese Feststellung in einem bereits anhängigen oder mit hinreichender Sicherheit zu erwartenden Zivilprozeß den Zivilrichter bindet und der Zivilprozeß nicht offensichtlich aussichtslos ist.

In der Verwaltungsstreitsache
..
hat der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
auf die mündliche Verhandlung vom 6. Oktober 1959 in München
durch
den Senatspräsidenten Dr. Elsner und
die Bundesrichter Kohlbrügge, Dr. Meyer-Westphalen, Dr. Wolf und Dr. Gützkow
fürRecht erkannt:

Tenor:

Die Revisionen gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Februar 1957 werden zurückgewiesen.

Die Revisionskläger tragen die Kosten des Revisionsverfahrens je zur Hälfte.