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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 28.02.1990, Az.: BVerwG 3 B 8.90

Einstellung des Beschwerdeverfahrens wegen Rücknahme der Beschwerde

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
28.02.1990
Aktenzeichen
BVerwG 3 B 8.90
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1990, 18047
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG München - 15.11.1989 - AZ: 6 K 89.1338
BVerwG - 19.01.1990 - AZ: BVerwG 3 B 8.90

Der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat
am 28. Februar 1990
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Dickersbach,
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Schmidt und
den Richter am Bundesverwaltungsgericht van Schewick
beschlossen:

Tenor:

Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.

Gründe

1

Der Kläger hat seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 15. November 1989 mit Schriftsatz vom 24. Februar 1990 zurückgenommen. In entsprechender Anwendung der §§ 141, 125 Abs. 1, 92 Abs. 2 VwGO ist deshalb das Beschwerdeverfahren einzustellen.

2

Gerichtsgebühren für das Beschwerdeverfahren sind nicht entstanden.

Dr. Dickersbach
Schmidt
van Schewick