Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 15.02.1988, Az.: 9/9a BV 196/87

Nichtzulassungsbeschwerde; Beweisantrag; Mündlich; Fehlende Begründung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
15.02.1988
Aktenzeichen
9/9a BV 196/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 11408
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Hildesheim 26.06.1984 - S 8 V 122/82
LSG Celle 14.08.1987 - L 9 V 234/84

Fundstelle

  • SozR 1500 § 160 Nr 64

Amtlicher Leitsatz

Die Nichtzulassungsbeschwerde, die damit begründet wird, das Berufungsgericht sei einem mündlich gestellten Beweisantrag ohne hinreichende Begründung nicht gefolgt, muß den Hinweis darauf enthalten, daß der Beweisantrag protokolliert oder im Urteilstatbestand aufgeführt ist (Ergänzung von BSG vom 22.10.1975 8 BU 100/75 = SozR 1500 § 160 Nr 12).