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Bundessozialgericht
Urt. v. 22.10.1975, Az.: 8 BU 100/75

Beweisantrag; Form; Vorbereitender Schriftsatz; Aufrechterhaltung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
22.10.1975
Aktenzeichen
8 BU 100/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10806
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • SozR 1500 § 160 Nr 12

Amtlicher Leitsatz

Für einen Beweisantrag iS des SGG § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 2 genügt es, wenn er in einem vorbereitenden Schriftsatz gestellt worden ist, es sei denn, aus den näheren Umständen ist zu entnehmen, daß er in der letzten mündlichen Verhandlung nicht mehr aufrechterhalten wurde.