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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 14.09.1993, Az.: BVerwG 9 C 205/93

Vietnamesischer Gastarbeiter der DDR; Reintegrationsabkommen; Freiwillige Rückkehr; Unerlaubtes Verbleiben im Ausland; Abschiebungsschutz

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
14.09.1993
Aktenzeichen
BVerwG 9 C 205/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 13086
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Karlsruhe 21.02.1992 - A 11 K 15299/91
VGH Mannheim 02.11.1992 - A 16 S 1323/92

Fundstellen

  • DVBl 1994, 68 (amtl. Leitsatz)
  • DÖV 1994, 662 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Einem unverfolgt ausgereisten vietnamesischen Gastarbeiter aus der früheren DDR, der unter das "Reintegrationsabkommen" fällt, droht im Falle der freiwilligen Rückkehr nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Bestrafung nach Art. 89 Nr. 1 des vietnamesischen Strafgesetzbuchs (unerlaubtes Verbleiben im Ausland). Er kann sich zur Erlangung von Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG nicht darauf berufen, daß er eine freiwillige Rückkehr ablehne (wie Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - BVerwGE 91, 150; seither ständige Rechtsprechung).