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Singularzulassung

Normen

§ 25 BRAO

§ 171 BRAO

Information

1 Allgemein

Alleinige Zulassung eines Rechtsanwalts bei einem bestimmten Gericht.

Als Singularzulassung wird die gesetzlich angeordnete alleinige Zulassung eines Rechtsanwalts bei einem bestimmten Gericht bezeichnet.

2 Zulassung zu einem Oberlandesgericht

Seit dem 01.06.2007 ist es zum Auftreten vor dem Gericht aufgrund des geänderten § 78 ZPO nicht mehr erforderlich, dass ein Rechtsanwalt bei einem Oberlandesgericht im Bundesgebiet zugelassen ist. Die Pflicht der Rechtsanwälte, sich bei irgendeinem Gericht zuzulassen, ist ersatzlos entfallen.

3 BGH

Im Oktober 2002 hat das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung des BGH bestätigt, nach der die Singularzulassung der Rechtsanwälte (im Zivilrecht) bei dem BGH weiterhin zulässig bleibt.

Hinweis:

Zur Zulassung von Rechtsanwälten bei dem BGH siehe den Beitrag "Bundesgerichtshof".

metis