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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.09.1982, Az.: 7 AZR 91/80

Befristungsgründe im Arbeitsverhältnis

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
29.09.1982
Aktenzeichen
7 AZR 91/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10231
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BAGE 40, 196 - 199
  • DB 1983, 1211
  • JR 1984, 44

Amtlicher Leitsatz

Gegen die Beschäftigung von Lektoren in unbefristeten Arbeitsverhältnissen bestehen aus verfassungsrechtlicher Sicht keine Bedenken. Die von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelte Typologie der anerkannten Befristungsgründe für Lektorenverträge berücksichtigt einerseits die schutzwürdigen Interessen des Arbeitnehmers (Lektors), andererseits den Grundsatz der Freiheit von Forschung und Lehre; sie trägt beiden Interessen Rechnung (Weiterentwicklung der Rechtsprechung des zweiten Senats, Urteil vom 6. Mai 1982 - 2 AZR 1037/79 -, zu III der Gründe -).