Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.05.1982, Az.: 2 AZR 1037/79
Befristeter Arbeitsvertrag
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 06.05.1982
- Aktenzeichen
- 2 AZR 1037/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 10035
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Aachen 09.02.1978 - 4 Ca 2078/77
- LAG Düsseldorf 22.03.1979 - 7 Sa 913/78
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 38, 372 - 383
- JR 1983, 308
- NJW 1983, 71
Amtlicher Leitsatz
1. Auch unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung einer Pädagogischen Hochschule zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses bestehen gegen eine Beschäftigung von Lektoren in unbefristeten Arbeitsverhältnissen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Das Grundrecht der Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre gemäß Art. 5 Abs. 3 GG wird dadurch grundsätzlich nicht beeinträchtigt.
2. Weist der Haushaltsplan eine Lektorenstelle als sog. "Weiterbildungsstelle" für ausländische Lektoren aus, so wird dadurch nur die rechtliche Möglichkeit zum Abschluß befristeter Arbeitsverträge aus Gründen der Weiterbildung geschaffen, rechtfertigt für sich allein aber noch nicht eine Befristung. Erforderlich ist, daß die Lektorenstelle tatsächlich der Aus- und Weiterbildung dient und der Lektor nicht vornehmlich Dienstleistungsfunktionen ausübt.