Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.05.1982, Az.: 2 AZR 1037/79

Befristeter Arbeitsvertrag

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
06.05.1982
Aktenzeichen
2 AZR 1037/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10035
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Aachen 09.02.1978 - 4 Ca 2078/77
LAG Düsseldorf 22.03.1979 - 7 Sa 913/78

Fundstellen

  • BAGE 38, 372 - 383
  • JR 1983, 308
  • NJW 1983, 71

Amtlicher Leitsatz

1. Auch unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung einer Pädagogischen Hochschule zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses bestehen gegen eine Beschäftigung von Lektoren in unbefristeten Arbeitsverhältnissen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Das Grundrecht der Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre gemäß Art. 5 Abs. 3 GG wird dadurch grundsätzlich nicht beeinträchtigt.

2. Weist der Haushaltsplan eine Lektorenstelle als sog. "Weiterbildungsstelle" für ausländische Lektoren aus, so wird dadurch nur die rechtliche Möglichkeit zum Abschluß befristeter Arbeitsverträge aus Gründen der Weiterbildung geschaffen, rechtfertigt für sich allein aber noch nicht eine Befristung. Erforderlich ist, daß die Lektorenstelle tatsächlich der Aus- und Weiterbildung dient und der Lektor nicht vornehmlich Dienstleistungsfunktionen ausübt.