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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 13.01.1976, Az.: 2 BvR 981/75

Rechtsanwalt; Ausschluß von der Verteidigung; Mandant; Recht auf faires Verfahren; Eingriffe in die freie Berufsausübung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
13.01.1976
Aktenzeichen
2 BvR 981/75
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1976, 11068
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Stuttgart 03.06.1975 - Ausschl. 4/75
BGH 22.10.1975 - 1 StE 1/74 - StB 18/75
nachfolgend
BVerfG - 21.01.1976 - AZ: 2 BvR 941/75

Fundstellen

  • AnwBl 1976, 95
  • EuGRZ 1976, 24

Redaktioneller Leitsatz

1. Wenn ein Rechtsanwalt gem. § 138a StPO von der Verteidigung ausgeschlossen wird, so verletzt dies seinen Mandanten nicht in seinem Recht auf ein faires Verfahren.

2. Genüge tägt den Anforderungen des Gesetzesvorbehalts, den das Grundgesetz bei Eingriffen in die freie Berufsausübung des Anwalts gewahrt wissen will der § 138a StPO.