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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 08.01.1981, Az.: 2 BvL 3/77

Teilversorgung aus besonderen Gründen; Inlandsversorgung; Verfassungsmäßigkeit ; Anforderungen; Bestimmtheit der Normierung; Einfluß deutscher Staatsgewalt; Sachverhalt mit innerstaatlicher Anknüpfung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
08.01.1981
Aktenzeichen
2 BvL 3/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 17385
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 56, 1 - 22
  • NJW 1981, 1311

Amtlicher Leitsatz

1. Die Regelung des § 64 e I BVG, soweit danach Kriegsopfern außerhalb des Geltungsbereichs des Bundesversorgungsgesetzes abweichend von der Inlandsversorgung aus besonderen Gründen eine Teilversorgung nach Maßgabe von § 64 II 2 bis 4 BVG gewährt werden kann, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

2. Hängt die Auswirkung einer Regelung von Umständen ab, die dem Einfluß der deutschen Staatsgewalt weithin entzogen sind, können an die Bestimmtheit der Normierung nicht dieselben Anforderungen gestellt werden, wie sie bei Sachverhalten mit innerstaatlicher Anknüpfung möglicherweise zu fordern wären