Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 08.01.1981, Az.: 2 BvL 3/77
Teilversorgung aus besonderen Gründen; Inlandsversorgung; Verfassungsmäßigkeit ; Anforderungen; Bestimmtheit der Normierung; Einfluß deutscher Staatsgewalt; Sachverhalt mit innerstaatlicher Anknüpfung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 08.01.1981
- Aktenzeichen
- 2 BvL 3/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 17385
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerfGE 56, 1 - 22
- NJW 1981, 1311
Amtlicher Leitsatz
1. Die Regelung des § 64 e I BVG, soweit danach Kriegsopfern außerhalb des Geltungsbereichs des Bundesversorgungsgesetzes abweichend von der Inlandsversorgung aus besonderen Gründen eine Teilversorgung nach Maßgabe von § 64 II 2 bis 4 BVG gewährt werden kann, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
2. Hängt die Auswirkung einer Regelung von Umständen ab, die dem Einfluß der deutschen Staatsgewalt weithin entzogen sind, können an die Bestimmtheit der Normierung nicht dieselben Anforderungen gestellt werden, wie sie bei Sachverhalten mit innerstaatlicher Anknüpfung möglicherweise zu fordern wären