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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 13.09.1972, Az.: 3 StR 66/72

Urteilsberichtigung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
13.09.1972
Aktenzeichen
3 StR 66/72
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1972, 12703
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgegenstand

Unzucht mit einem Kinde u. a.

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 13. September 1972
beschlossen:

Tenor:

Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Juli 1972 wird wegen eines offensichtlichen Fassungsversehens in den Gründen dahin berichtigt, daß auf Seite 5 in der 1. Zeile - Seite 5 Urteilsabschrift 19. Zeile - nach dem Wort "Vorschriften" ein Anführungszeichen sowie das Wort "gilt" und vor dem Wort "die" ein Anführungszeichen eingefügt werden.

Scharpenseel
Dr. Wiefels
Neifer
Dr. Schubath
Dr. Krauth