Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.02.2008, Az.: 8 AZR 80/07
Entfallen von Tatbestand und Entscheidungsgründen mit Einverständnis der Parteien
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 21.02.2008
- Aktenzeichen
- 8 AZR 80/07
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2008, 14538
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Celle - 05.09.2005 - AZ: 2 Ca 127/05
- LAG Niedersachsen - 14.12.2006 - AZ: 5 Sa 2106/05
In Sachen
...
hat der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts
auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 21. Februar 2008
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Hauck,
die Richter am Bundesarbeitsgericht Böck und Breinlinger sowie
den ehrenamtlichen Richter Dr. Umfug und
die ehrenamtliche Richterin Wankel
für Recht erkannt:
Tenor:
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 14. Dezember 2006 - 5 Sa 2106/05 - wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
- 1
Tatbestand und Entscheidungsgründe entfallen, da die Parteien auf diese verzichtet haben und kein Rechtsmittel gegen die Entscheidung zulässig ist (§ 313a Abs. 1 ZPO).
Böck
Breinlinger
Umfug
Wankel