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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 14.10.1960, Az.: 2 StR 307/60

Berichtigung eines Urteils

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
14.10.1960
Aktenzeichen
2 StR 307/60
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1960, 11173
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Bremen - 31.03.1960

Verfahrensgegenstand

Urteil des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in der Strafsache gegen Thiele - 2 StR 307/60 vom 10. August 1960.

Tenor:

Im Urteil S. 5, Zeile 10 ist ein Schreibfehler unterlaufen. Es muß dort statt 98 GVG richtig 48 GVG heißen.

Um entsprechende Berichtigung wird gebeten.