Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.09.1979, Az.: 2 AZR 548/77

Ersatzmitglieder des Betriebsrates; Ordentliches Betriebsratsmitglied; Zeitweilige Verhinderung; Wahrnehmung von Aufgaben; Beendigung des Vertretungsfalles; Nachwirkender Kündigungsschutz

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
06.09.1979
Aktenzeichen
2 AZR 548/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10027
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 20.05.1977 - 1a Sa 7/77

Fundstellen

  • BB 1980, 317
  • DB 1980, 451-454 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Ersatzmitglieder des Betriebsrates, die stellvertretend für ein zeitweilig verhindertes ordentliches Betriebsratsmitglied dem Betriebsrat angehört und Aufgaben eines Mitgliedes des Betriebsrates wahrgenommen haben, genießen nach Beendigung des Vertretungsfalles grundsätzlich den nachwirkenden Kündigungsschutz des KSchG § 15 Abs. 1 S. 2 (im Anschluß an BAG 09.11.1977 5 AZR 175/76 = AP Nr. 13 zu § 15 KSchG 1969).

2. Es bleibt unentschieden, ob der nachwirkende Kündigungsschutz für zeitweilig in den Betriebsrat nachgerückte Ersatzmitglieder auch dann eingreift, wenn dem Arbeitgeber bei Ausspruch einer ordentlichen Kündigung nicht bekannt ist, daß das Ersatzmitglied vor Ablauf eines Jahres stellvertretend als Mitglied des Betriebsrates amtiert hat.