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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.03.1976, Az.: 3 AZR 161/75

Zustellung des Berufungsurteils; Einlegung der Revision; Tod des Rechtsanwalts; Berufungsinstanz; Revisionsinstanz

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.03.1976
Aktenzeichen
3 AZR 161/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10111
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BAGE 28, 46 - 54
  • DB 1976, 1068 (Volltext)
  • MDR 1976, 698 (amtl. Leitsatz)
  • NJW 1976, 1334

Amtlicher Leitsatz

1. Der Dritte Senat des BAG vertritt die Ansicht, daß ein Verfahren gemäß ZPO § 244 unterbrochen wird, wenn nach der Zustellung des Berufungsurteils, aber vor der Einlegung der Revision der Rechtsanwalt stirbt, der die in der Berufungsinstanz unterlegene Partei vertreten hat und auch in der Revisionsinstanz vertreten sollte.

2. Diese Rechtsansicht widerspricht einem Urteil des Vierten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH 30.05.1958 IV ZR 35/58 = LM Nr 2 zu § 244 ZPO), so das eine Vorlage an den Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes erforderlich ist.