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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 16.02.1978, Az.: BVerwG 3 C 16/77

Lastenausgleichsrecht; Feststellungsverfahren; Zuerkennungsverfahren; BEG-Entschädigungen; Hauptentschädigung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
16.02.1978
Aktenzeichen
BVerwG 3 C 16/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 11146
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Berlin 30.11.1976 - 10 A 235.75

Fundstelle

  • Buchholz 427.2 § 36 FG Nr 4

Amtlicher Leitsatz

1. Die aus dem System des Lastenausgleichsrechts folgende Trennung zwischen Feststellungsverfahren und Zuerkennungsverfahren hat zur Folge, daß im Feststellungsverfahren grundsätzlich nicht vorab über Fragen zu entscheiden ist, die zum Zuerkennungsverfahren gehören.

2. Über die Anrechnung von BEG-Entschädigungen auf die Hauptentschädigung ist erst im Zuerkennungsverfahren zu entscheiden.