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Rechtsanwalt Rüdiger Buhlmann

Rechtsanwalt
Rüdiger Buhlmann

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Rüdiger Buhlmann, Rechtsanwalt in Aschersleben

Rüdiger Buhlmann ist seit 1983 als Rechtsanwalt zugelassen. Sitz seiner Kanzlei ist Aschersleben, die älteste Stadt des Landes Sachsen-Anhalt.

Rechtsanwalt Buhlmann bietet seinen Mandantinnen und Mandanten Beratung sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in einem weiten Spektrum von Rechtsgebieten an. Schwerpunkte seiner Arbeit liegen im Verwaltungsrecht, hier insbesondere im Dienstrecht und Beamtenrecht, im Disziplinarrecht sowie in weiteren Bereichen des vielgestaltigen öffentlichen Rechts.

Im Bereich der Strafrechtspflege konzentriert sich die Beratung und Vertretung durch Rechtsanwalt Buhlmann auf die Vertretung von Geschädigten einer Straftat sowie den Opferausgleich. Entsprechend übernimmt Rechtsanwalt Rüdiger Buhlmann nicht zuletzt die Vertretung der Nebenklage.

Strafverteidigung durch Rechtsanwalt Buhlmann

Als Strafverteidiger vertritt Rüdiger Buhlmann Mandantinnen und Mandanten in „gewöhnlichen“ Straf- und Strafbefehlsverfahren des täglichen Lebens, beispielsweise in verkehrsstrafrechtlichen oder jugendstrafrechtlichen Angelegenheiten, aber auch in komplexen Ermittlungs- und Strafprozessen.

In der Beratung und Strafverteidigung zu Vorwürfen des sogenannten Nebenstrafrechts, beispielsweise des Umweltstrafrechts, kann Rechtsanwalt Buhlmann auf seine Berufserfahrung und seine akademische Lehrtätigkeit im öffentlichen Dienst zurückgreifen.

Lehr- und Berufsjahre im öffentlichen Dienst

Vor seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität zu Göttingen und der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, 1983, stand Rüdiger Buhlmann sieben Jahre im Polizeidienst des Landes Niedersachsen. Rechtsanwalt Buhlmann war langjährig Justitiar im Luftfahrtbundesamt sowie akademischer Lehrer an verschiedenen Polizei- und Verwaltungshochschulen des Landes Sachsen-Anhalt. Ebenfalls war Rechtsanwalt Rüdiger Buhlmann Kanzler der Fachhochschule für Polizei sowie im Anschluss daran Abteilungsleiter Verwaltung der Polizeidirektion. In der Zeit von 2008 bis 2013 war er außerdem Direktor des Technischen Polizeiamtes in Sachsen-Anhalt. Seit 1994 ist Rechtsanwalt Rüdiger Buhlmann, Aschersleben, nebenamtlicher Fachhochschuldozent für die Fächer Verwaltungsrecht, Strafrecht und Strafprozessrecht.

Im Fachanwaltskommentar „Verkehrsrecht“, Luchterhand, 2. Auflage 2014, herausgegeben von Bachmeier, Müller und Starkgraff, verantwortet Rechtsanwalt Buhlmann die Kommentierung der im Verkehrsstrafrecht wesentlichen Paragraphen 315, 315b, 315c Strafgesetzbuch.

Weitere Beratungsgegenstände

Wichtige Gegenstände der Beratung und Vertretung durch Rechtsanwalt Buhlmann betreffen das Bußgeldrecht, das Fahrerlaubnisrecht sowie das Ordnungswidrigkeitenrecht im Bereich des Verkehrsrechts. Die verkehrsrechtliche Kompetenz von Rechtsanwalt Rüdiger Buhlmann ist derweil nicht auf Bodenfahrzeuge beschränkt. So berät er auch zu Fragen des Luftfahrtrechts, zum Beispiel bei drohendem Verlust der Pilotenlizenz.

Des Weiteren betreut Rechtsanwalt Buhlmann, Aschersleben, seine Mandantinnen und Mandanten in zivilrechtlichen Fragen, beispielsweise im Familienrecht (Scheidungsrecht, Eherecht) oder in der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen.

Erreichbarkeit von Rechtsanwalt Buhlmann, Aschersleben

Um auch in besonders dringliche Anliegen kurzfristig tätig werden zu können, hält sich Rechtsanwalt Rüdiger Buhlmann täglich Termine frei. Auf diese Weise kann Rechtsanwalt Buhlmann eine schnelle Beratung gewährleisten, ohne dass seine Mandantinnen und Mandanten lange auf einen passenden Termin warten müssen.

Vereinbaren Sie gerne einen Gesprächstermin mit Rechtsanwalt Buhlmann in seiner Kanzlei in Aschersleben.