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Rechtsanwalt Jan Thomas Ockershausen

Rechtsanwalt
Jan Thomas Ockershausen

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Kanzlei Dr. Kleinjohann Dr. Buschhaus Dr. Rösing Dr. Thiele
Götzenbreite 4
37124 Rosdorf

Rechtsgebiete

Weitere Informationen über Jan Thomas Ockershausen

Rechtsanwalt und Notar Jan Ockershausen, Göttingen

 

 

Seit über 15 Jahren vertritt Rechtsanwalt Jan Ockershausen die Interessen seiner Mandantinnen und Mandanten, engagiert und kompetent. Als Fachanwalt in drei Rechtsgebieten, dem Arbeitsrecht, dem Erbrecht sowie im Bau- und Architektenrecht zählt Rechtsanwalt Jan Ockershausen zum Team der traditionsreichen Kanzlei Menge Noack, die in Göttingen für eine fundierte Interessensvertretung in einem weiteren Spektrum juristischer Fachgebiete bürgt.

 

 

Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt übt Jan Ockershausen auch das Amt des Notars aus. In diesem Aufgabenbereich ist er insbesondere für die Beurkundung von Rechtsgeschäften aller Art verantwortlich, wobei er zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet ist.

Jan Ockershausen bietet seine anwaltliche und notarielle Beratung auch in englischer und italienischer Sprache an.

Die Kanzlei Menge Noack folgt dem Anspruch, ihren Mandanten maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, die die ganz persönlichen Bedürfnisse des Mandanten berücksichtigen.

Eine einvernehmliche Lösung im Sinne des Mandanten anzustreben, wann immer dies erfolgversprechend ist, zählt daher zur Vorgehensweise von Rechtsanwalt Jan Ockershausen – aber auch die schnörkellos streitbare Durchsetzung des Mandanteninteresses, wenn die Lage dies erfordert.

Fachanwalt für Arbeitsrecht in Göttingen

 

 

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bahnt Rechtsanwalt Jan Ockershausen seinen Mandanten den Weg durch das komplexe Geflecht des deutschen Individual- und des kollektiven Arbeitsrechts.

 

 

Er vertritt Mandanten aus dem Kreis der Arbeitgeberschaft ebenso wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Zu den Aufgaben im Dienst von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zählt regelmäßig die Wahrnehmung ihrer Interessen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Rechtsanwalt Jan Ockershausen prüft ihre Aussichten, im Rahmen des KündigungsschutzrechtsWeiterbeschäftigungs- oder Abfindungsansprüche durchzusetzen und vertritt diese außergerichtlich sowie gegebenenfalls im Kündigungsschutzprozess.

Wichtige Anliegen im Beratungsangebot von Rechtsanwalt Jan Ockershausen für Unternehmen sind unter anderem die Prüfung von individuellen oder regelmäßig verwendeten Arbeitsverträgen, nicht zuletzt  nach Maßgabe der Tarifverträge sowie anhand der aktuellen Rechtsprechung, die Gestaltung aller vertraglichen Haupt- und Nebenabsprachen im laufenden Beschäftigungsverhältnis sowie die Vorbereitung einer ordentlichenKündigung oder eines Aufhebungsvertrages.

In arbeitsrechtlichen Konflikten, beispielsweise um Fragen der Arbeitnehmerhaftung, um die Zulässigkeit einer außerordentlichen Kündigung („fristlose Kündigung“), die Formulierung eines Arbeitszeugnisses oder um die Klärung einzelner Forderungen (Urlaubs-, Lohn- und Gehaltsansprüche) vertritt Rechtsanwalt Jan Ockershausen das Anliegen seines Mandanten entsprechend seiner Interessenslage als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber.

Fachanwalt für Erbrecht in Göttingen

 

 

Sich mit dem eigenen Erbe zu befassen ist eine sehr persönliche und sensible Angelegenheit. Als Fachanwalt für Erbrecht berät Jan Ockershausen seine Mandantinnen und Mandanten insbesondere in der rechtssicheren Gestaltung des letzten Willens in Form des Testaments, des Erbvertrags oder einer interessengerechten Nachlassregelung zu Lebzeiten, beispielsweise im Wege der Schenkung.

 

 

Mit Mandanten, die ihr Lebenswerk in Form eines Unternehmens über den eigenen Tod hinaus gesichert sehen wollen, entwickelt Rechtsanwalt Ockershausen eine Lösung für die Unternehmensnachfolge, die neben den erb- auch arbeits- und gesellschaftsrechtliche sowie steuerrechtliche und familienrechtliche Aspekte berücksichtigt.

Neben der vorsorgenden Beratung und Gestaltung zählt die engagierte Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen zur Praxis von Rechtsanwalt Jan Ockershausen, beziehungsweise deren Abwehr entsprechend dem wahren Willen des Erblassers.

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

 

 

Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht begleitet Rechtsanwalt Jan Ockershausen seine Mandanten in jeder Phase ihres Projekts. Bauherren und Architekten, Bauingenieure und Unternehmen des  Bauhandwerks – jeder, der an einem Bauvorhaben beteiligt ist, hat von der Planungs-, über die Bau- bis hin zur Nachbereitungsphaseerhebliche wirtschaftliche Risiken zu schultern, die durch entsprechende juristische Beratung und Gestaltung erheblich reduziert, wenn nicht ausgeschlossen werden könnten.

 

 

Hierzu steht Rechtsanwalt Jan Ockershausen dem Mandanten mit seiner fundierten Kenntnis der Risiken und Lösungsstrategien des öffentlichen wie des privaten Baurechts zur Seite – um im Konfliktfall das Interesse des Mandanten streitbar zu vertreten, vor allem aber, um rechtliche und damit wirtschaftliche Risiken frühzeitig zu erkennen und vertretbare Lösungen zu finden.

Neben den komplexen und in einander verschachtelten Regelungen des öffentlichen Baurechts, also insbesondere des Bauplanungs-, Städtebau- und Umweltrechts, die vor und während des Bauvorhabens besondere Aufmerksamkeit verlangen, zählen die – in jeder Projektphase wesentlichen – vertraglichen Gestaltungs- und Prüfungsaufgaben, die das private Baurecht dem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht stellt.

Im Fall von Auseinandersetzungen, beispielsweise um Baumängel, Honorar- und Werklohnforderungen vertritt Rechtsanwalt Jan Ockershausen seine Mandanten auf dem Fundament profunder Kenntnisse der bautypischen Normen, namentlich des Bauvertragsrechts sowie der Honorar- und Verdingungsordnungen (VOB/B, VOB/C, HOAI).

Vertragsrechtliche Praxis von Rechtsanwalt Ockershausen

 

 

Rechtsanwalt Jan Ockershausen übernimmt die Beratung und Vertretung seiner Mandanten zu allen Fragen, die sich mit Blick auf das Vertragsrecht stellen. Unabhängig davon, ob es sich um Konflikte oder Gestaltungsaufgaben beispielsweise auf dem Gebiet des Dienstvertragsrechts, des Werkvertragsrechts oder des Kaufrechts handelt – die Kanzlei Menge Noack und Rechtsanwalt Ockershausen folgen dem Anspruch, dem Mandanten die rechtssichere, interessengerechte und wirtschaftlich vertretbare Lösung für sein juristisches Problem anzubieten.

 

 

Jan Ockershausen – Zur Person

Jan Thomas Ockershausen engagiert sich neben seiner juristischen Profession unter anderem als Mitglied im Vorstand des Fördervereins des deutschen Theaters sowie im Vorstand des Fördervereins für Palliativmedizin Göttingen. Er ist zudem im Vorstand des Vereins Stadt der lesenden Kinder e.V. Göttingen.

In seiner Freizeit widmet sich der Jurist dem Langstreckenlauf (Marathon-Bestzeit 2 Stunden 50 Minuten), dem kulturellen Angebot Göttingens sowie der Leseförderung für Kinder und Jugendliche.

Information und Kontakt

 

 

Das Team der Kanzlei Menge Noack möchte dem Mandanten eine hervorragende Dienstleistung erbringen und arbeitet daher schnell und zuverlässig. Erfahrene Rechtsanwälte wissen, was gemacht und vor allem, wann es gemacht werden mussRechtsanwalt Jan Ockershausen und seine Kollegen reagieren auf jede Situation schnell und angemessen.

 

 

Rechtsanwalt und Notar Thomas Ockershausen ist von Montag bis Freitag zwischen 07:30 und 18:00 Uhr unter der Nummer 0551 – 54 71 31 – 5 zu erreichen, in dringenden Fällen auch unter der Mobilfunknummer 0177 – 7363352.

Die persönliche Kontaktaufnahme kann auch per E-Mail unter s.pfleger@menge-noack.de erfolgen.