Herr Dr. Horst Schulz ist nicht nur ein anerkannter Fachmann im weiten Bereich des Wirtschaftsrecht und des Wirtschaftsstrafrecht. Er berät im gesamten Zivilrecht, insbesondere auch im Vertragsrecht und im Immobilienrecht. Sein besonderes Interesse gilt der Jagd, was er beruflich durch die Herausgabe zweier Kommentare zum Jagdrecht umgesetzt hat.
