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Rechtsanwalt Christoph Tschirdewahn

Rechtsanwalt
Christoph Tschirdewahn

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Weitere Informationen über Christoph Tschirdewahn

TSCHIRDEWAHN Rechtsanwälte, Rottweil


Christoph Tschirdewahn ist seit 1987 als Rechtsanwalt zugelassen und seither in der bereits 1959 gegründeten Kanzlei TSCHIRDEWAHN Rechtsanwälte in Rottweil tätig.


Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Christoph Tschirdewahn an der Freiburger Albert-Ludwigs-Universität, die Stationen der praktischen Juristenausbildung führten ihn ans Landgericht und zur Staatsanwaltschaft Konstanz sowie ans Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in Stuttgart. Rechtsanwalt Tschirdewahn gehört der Rechtsanwaltskammer Tübingen und dem Deutschen Anwaltsverein (DAV), der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht im DAV und der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Freiburger Anwaltsverein e.V. an. Dem DHV Deutscher Harmonikaverband e.V. ist Herr Tschirdewahn als Vertragsanwalt verbunden. Er gehört dem Wirtschaftsrat der CDU e.V. an als Mitglied des Sektionsvorstands Rottweil-Tuttlingen.
Die Rechtsanwaltskammer Tübingen hat Rechtsanwalt Christoph Tschirdewahn die Befugnis verliehen, die geschützte Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrechtzu führen. Rechtsanwalt Tschirdewahn ist zudem Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.


Fachanwalt für Arbeitsrecht


Für Arbeitnehmer sind Konflikte um den Arbeitsvertrag sowie seine Kündigung oder sonstige Beendigung, um Entgelt- oder Urlaubsansprüche, um das Zeugnis und wegen Mobbing ein ständiges Risiko. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen müssen darüber hinaus die rechtlichen sowie die erheblichen wirtschaftlichen Risiken bedenken , die mit dem Arbeitsverhältnis nach deutschem Recht verbunden sind. Christoph Tschirdewahn berät seine Mandantinnen und Mandanten bereits vor Vertragsabschluss zu den komplexen Rechtsfragen des Beschäftigungsverhältnisses und unterstützt sie im Konfliktfall darin, die bestmögliche Lösung zu finden: Wenn möglich, durch gütliche Beilegung. Wenn nötig, engagiert und streitbar in der gerichtlichen Auseinandersetzung.


Rechtssichere und wirtschaftlich tragbare Lösungen auf dem Gebiet des Betriebsverfassungsrechts bedürfen besonderer Kompetenz. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Christoph Tschirdewahn auf erhebliche Erfahrungen zurückgreifen, wenn ein Betriebsrat gegründet, Betriebsvereinbarungen gestaltet oder Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan geführt werden sollen. Insbesondere in Problemlagen, die mit Unternehmenskauf, Mergers & Aquisitions zusammenhängen, sind wesentliche Überschneidungen mit handels- und gesellschaftsrechtlichen Vorgaben zu beachten.


Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht


Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ist Rechtsanwalt Christoph Tschirdewahn besonders vertraut mit den Rechtsfragen, von denen Existenz und Erfolg mittelständischer Unternehmen abhängen können.
Insbesondere Geschäftsbedingungen in Einkauf und Vertrieb, mit denen Großunternehmen ihre Geschäftspartner konfrontieren, nicht unbesehen akzeptiert werden. Rechtsanwalt Tschirdewahn berät seine Mandanten zu möglichen Rahmenvereinbarungen, die in wichtigen Geschäftsbeziehungen angestrebt werden sollten und unterstützt sie in allen weiteren Gestaltungs- und Problemfragen des Wirtschaftsrechts, beispielsweise in wettbewerbsrechtlichen Konflikten, der Absicherung von Auslandsgeschäften, dem internationalen Kauf- und Handelsrecht.
Die professionelle und praxisorientierte Beratung zu allen Rechtsfragen des Gesellschaftsrechts – von der Wahl der Gesellschaftsform, über Vertragsgestaltungen zur Lösung späterer Konflikte, von Haftungs- und Kündigungsregelungen bis zu Insolvenz- und Liquidationsaufgaben ist Kernkompetenz von Rechtsanwalt Christoph Tschirdewahn. Ein besonderes Anliegen ist ihm, die Rechtsform der Aktiengesellschaft für mittelständisches Unternehmen nutzbar zu machen.


TSCHIRDEWAHN Rechtsanwälte – Kompetenz für den Mittelstand


Die Kanzlei TSCHIRDEWAHN Rechtsanwälte hat die juristischen Anliegen und Gestaltungsaufgaben von Unternehmerinnen und Unternehmern der mittelständischen Wirtschaft besonders im Blick. Dies gilt nicht allein für Rechtsfragen im Kernbereich unternehmerischer Initiative, also im Handels- und Gesellschaftsrecht, im Arbeitsrecht oder bei Aufgaben der Sanierung beziehungsweise im Insolvenzrecht.


Auch erb- und familienrechtliche Fragen werden von TSCHIRDEWAHN Rechtsanwälte mit besonderem Fingerspitzengefühl für unternehmerische Belange betreut, beispielsweise wenn es gilt, die Unternehmensnachfolge zu regeln oder die Auseinandersetzung des Vermögens im Fall einer gescheiterten Ehe zu betreiben.