Rechtsanwalt Anton Pfeffer

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Anton Pfeffer

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Weitere Informationen über Anton Pfeffer

Rechtsanwalt Anton Pfeffer ist seit 1985 für die Rechtsanwaltschaft zugelassen und praktiziert seit 1998 als Fachanwalt für Strafrecht. Zu seinen weiteren Schwerpunkten seiner Arbeit gehören u.a. unterschiedliche Bereiche im Verkehrsrecht, Betäubungsmittelrecht und Waffenrecht. Neben diesen und weiteren Rechtsgebieten betreibt Anton Pfeffer seit 20 Jahren seine eigene Kanzlei in München im Stadtteil Neuhausen. 

Ein großes Anliegen ist die enge Zusammenarbeit mit seinen Mandanten, so dass Fachanwalt Anton Pfeffer jedem einzelnen Fall gerecht werden kann. Dabei wird auf die Sorgen und Wünsche der Mandanten gezielt eingegangen, wodurch eine kompetente Lösung im besten Sinne umgesetzt werden kann. Mit Anton Pfeffer haben Sie einen verlässlichen und vertrauensvollen Rechtsanwalt, der auch in Notfällen und dringenden Fragen jederzeit für seine Mandanten da ist.

Daher lassen sich täglich bis 20 Uhr individuelle Besprechungstermine vereinbaren. Zudem ist eine Notfall-Nummer eingerichtet unter der Anton Pfeffer 24 Stunden am Tag erreichbar ist. Vereinbaren Sie doch gleich einen Termin, indem Sie auf den Button "NACHRICHT SENDEN" klicken. 

 

Spezialgebiete

Fachanwalt für Strafrecht /

Die Tätigkeit von Fachanwalt Anton Pfeffer umfasst das gesamte Strafrecht, wie z.B. Körperverletzungsdelikte, Eigentumsdelikte, Betrug, Insolvenzdelikte, sowie das Jugendstrafrecht, das Betäubungsmittelrecht und das Waffenrecht. Mit seiner nunmehr schon jahrzehntelangen praktischen Erfahrung im Strafrecht lassen sich auch Fragen zur Höhe der Straferwartung realistisch beantworten. Zudem kann Anton Pfeffer durch seine langjährige Praxiserfahrung gerichtliche Verfahren professionell führen und nimmt trotzdem regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil.

 

Straf- und Ermittlungsverfahren

Glauben Sie, sich strafbar gemacht zu haben? Wie zum Beispiel: Alkohol und Drogen am Steuer, Verwicklung in eine Schlägerei, Wirtschaftsstraftaten, Jugend- oder Kapitalverbrechen. Für solche Fälle ist Fachanwalt Anton Pfeffer der ideale Ansprechpartner.

Konflikte mit dem Gesetz können heute in den verschiedensten Situationen entstehen: Autofahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluß, ein durch Übermüdung verursachter Verkehrsunfall, ein aus dem Hollandurlaub mitgebrachter Joint, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder ohne KfZ-Versicherung, das Verlangen einer überhöhten Miete, eine im Streit ausgesprochene Nötigung, eine unterlassene Hilfeleistung, eine Falschaussage vor Gericht, falsche Angaben bei einem Versicherungsfall oder das unverzollte Einführen abgabenpflichtiger Waren – all dies sind durchaus alltägliche Situationen, in denen sich auch ein „Normalbürger“ wiederfinden kann. Viele strafbare Handlungen werden vom Laien oft als Kavaliersdelikte eingestuft, ohne es jedoch zu sein. Werden Sie einer schwereren Straftat beschuldigt, ist qualifizierte anwaltliche Beratung besonders wichtig – geht es doch um Jahre Ihres Lebens. Wie auch immer es zu einer Straftat gekommen ist – Sie haben das Recht auf eine kompetente anwaltliche Vertretung, damit während des laufenden Verfahrens Ihre Rechte gewahrt werden und damit alle verfügbaren Beweismittel zu Ihrer Entlastung ausgeschöpft werden. So kann in vielen Fällen entweder eine Verurteilung vermieden oder zumindest das Strafmaß reduziert werden. Eine Vorstrafe hat weitreichende Folgen – insbesondere für Ihre weitere berufliche Laufbahn. Jede weitere Verurteilung verschlechtert Ihre Chancen vor Gericht und im Alltagsleben.

 

Strafrecht im Strafgesetzbuch (StGB)

Verfahrensrechtliche Regelungen enthält die Strafprozessordnung. Im Strafgesetzbuch werden viele Delikte beschrieben – von der Beleidigung bis zum Mord, vom Hausfriedensbruch bis zur Zuhälterei. Aber auch in vielen anderen Gesetzen finden sich Vorschriften, die eine bestimmte Handlung unter Strafe stellen – etwa die Insolvenzverschleppung nach der Insolvenzordnung (InsO) oder das Fahren ohne Fahrerlaubnis nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG). Regelungen zu den Ordnungswidrigkeiten etwa im Bereich des Straßenverkehrs finden sich im Ordnungswidrigkeitengesetz. Das StGB regelt auch, wann Schuldunfähigkeit vorliegt, wie ein Irrtum des Täters über die Tatumstände zu bewerten ist und wann eine Tat vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt. Je nach den Umständen im Einzelfall erlauben die deutschen Gesetze eine genaue Anpassung der Strafe an die Situation im Einzelfall, an das Motiv, die Schwere der Tat und die Person des Täters. Oft ist es entscheidend, mit welcher Motivation und aus welchem Grund eine Tat begangen wurde. Die Aufgabe als Strafverteidiger ist es, für Sie das Beste herauszuholen. 

 

Untergebiete des Strafrechts

Untergebiete des Strafrechts sind: Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Jugendstrafverfahren, Methodik und Recht der Strafverteidigung, Ordnungswidrigkeitenrecht, Ordnungswidrigkeitenverfahren, Revisionsrecht, Steuerstrafrecht, Strafverfahrensrecht, Strafvollstreckungsrecht, Strafvollzugsrecht, Umweltstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht. 

Ein kurzer Hinweis noch zur Frage, was die Bezeichnung „Fachanwalt“ bedeutet. Ein Rechtsanwalt darf sich „Fachanwalt“ nennen, wenn er auf einem bestimmten Rechtsgebiet besondere theoretische und praktische Kenntnisse erworben und nachgewiesen hat. Diese Berufsbezeichnung wird durch die Rechtsanwaltskammer nach der Fachanwaltsordnung verliehen. Voraussetzung sind drei Jahre Anwaltszulassung in den letzten sechs Jahren vor Antragstellung sowie der Nachweis besonderer Fachkenntnisse. Dazu müssen Seminare besucht und zusätzliche Prüfungen absolviert werden. Auch regelmäßige Fortbildungen im jeweiligen Fachbereich sind vorgeschrieben. 

 

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht /

Auf dem Gebiet des Haftpflichtrechts verfüge ich über eine langjährige Erfahrung in der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung.

Für meine Mandanten übernehme ich die vollständige Regulierung des Verkehrsunfalls, sowie nötigenfalls die Prozessvertretung, auch bei ausstehenden kleineren Beträgen aus Überzeugung.

Bei Verkehrsunfällen ist die gegnerische Versicherung im Rahmen der tatsächlichen Zahlung auch verpflichtet die anwaltliche Vergütung des Geschädigten zu übernehmen.

Verkehrszivilrecht, Ordnungswidrigkeitsrecht, Verkehrsstrafrecht, Führerscheinrecht, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht seit fast 20 Jahren.

 

Vita von Anton Pfeffer /

Jahrgang 1954

  • 1974 - 1980: Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen, München und Berlin
  • 1980: 1.Jur. Staatsexamen, FU Berlin
  • 1981 / 82: Internship bei den Vereinten Nationen, New York
  • 1985: 2. jur. Staatsexamen, München
  • 1998: Fachanwalt für Strafrecht