Bundesgerichtshof
Rechtsanwalt Andreas Frömmel

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Andreas Frömmel

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Am 6.10.1962 wurde ich in Worms am Rhein geboren.

Nach Abitur im Jahre 1982 und Bundeswehrzeit studierte ich von 1984 bis 1987 Rechtswissenschaften an der Rupprecht-Karls-Universität in Heidelberg.

Mein Studium setzte ich von 1988 bis 1990 an der  Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz fort. Dort legte ich 1990 das Erste Juristische Staatsexamen ab.

Meine Referendarzeit absolvierte ich anschließend im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken mit Stationen an einer Zivilkammer und einer Strafkammer des Landgerichts Frankenthal  und des Landgerichts Kaiserslautern, bei der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Niebegall,  Dr. Weihrauch und Walter, Kaiserslautern und bei der Kreisverwaltung  sowie bei der Fachhochschule in Kaiserslautern.

 Nach meiner dreimonatigen Wahlstation in einer Rechtsanwaltskanzlei in Griechenland legte ich 1993 das Zweite Juristische Staatsexamen ab. Seit 1994 bin ich ununterbrochen als Rechtsanwalt zugelassen.

Zunächst betrieb ich von 1994 bis 2000 eine Einzelkanzlei in Kaiserslautern. In dieser Zeit war ich als Vertragsanwalt des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz-Süd e.V., Mainz, tätig und u. a. für die Rechtsberatung der Verbandsmitglieder in der Nord- und Westpfalz zuständig. Meine Tätigkeitsschwerpunkte lagen damals auf dem Allgemeinen Zivilrecht, dem Grundstücksrecht, Pachtrecht,  Erbrecht, Enteignungs- und Entschädigungsrecht  und dem Agrarrecht.

Zum 1.1.2000 fusionierte meine Kanzlei mit der  Sozietät  Dr. Willenbacher und Müller, die aus der  1952 gegründeten Allgemeinkanzlei Dr. Hellmuth Korn und Dr. Hubert Willenbacher hervorgegangen war. Ab diesem Zeitpunkt entwickelte sich das Baurecht, Immobilienrecht, Nachbarrecht Mietrecht und Bankrecht zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten.

Seit 2002 nehme ich einen Lehrauftrag für  Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Kaiserslautern-Zweibrücken wahr und bin Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht  und Immobilien sowie Baurecht im Deutschen Anwaltsverein.

Im Januar 2006 hat mir die Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken die Befugnis verliehen die Bezeichnung „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ zu führen. Seit Juli 2009 bin ich nach Auflösung der Sozietät Dr. Willenbacher, Frömmel und Müller als Einzelanwalt tätig. In Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof arbeite ich mit den Rechtsanwälten am BGH Prof. Dr. Reinelt und Dr. Genius, Karlsruhe, ständig zusammen.

Was mein Privatleben anbelangt, habe ich mit meiner Lebensgefährtin, mit der ich seit 2009 zusammenlebe einen gemeinsamen Sohn, der im gleichen Jahr geboren wurde.