...BGH, Urteil vom 9. Juli 2025 - 1 StR 475/23 Rn. 12 mwN). Liegt kein "indirekter Vermögenszufluss" in vorgenanntem Sinn vor, kann eine Einziehung beim Täter, ohne dass das im konkreten Fall Taterlangte an ihn weitergeleitet wurde, dann in Betracht kommen, wenn der Täter die Gesellschaft lediglich als formalen Mantel seiner Tat nutzte und eine Trennung zwischen dem eigenen Vermögen und demjenigen der Gesellschaft nicht vornahm, quasi seine Vermögensmasse mit der der Gesellschaft verschmolzen ist, oder aber, wenn jeder aus inkriminierten Handlungen herrührende Vermögenszufluss an die Gesellschaft sogleich an den Täter weitergeleitet wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 25.Bundesgerichtshof Beschl. v. 12.01.2026, Az.: 1 StR 502/25 Entfall der Einziehungsentscheidung; Verwerfung der Revision...