BFH, 13.03.2024 - VIII B 129/22 - Aufhebungsantrag zur Substantiierung des Klagebegehrens; Bezeichnung eines konkreten Klagebegehrens
...Entscheidend ist, ob das Gericht durch die Angaben des Klägers in die Lage versetzt wird, zu erkennen, worin die den Kläger treffende Rechtsverletzung nach dessen Ansicht liegt ( BFH-Beschluss vom 31.03.2023 - VIII B 20/22 , BFH/NV 2023, 739, Rz 22).Zu Ermittlungen ins Blaue hinein, die es anstellen würde, wenn es einem nicht beanstandeten Teilaspekt der Streitsache nachginge, ist es nicht verpflichtet (vgl. BFH-Beschluss vom 29.06.2017 - X B 170/16 , BFH/NV 2017, 1613, Rz 6, m.w.N.)...
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