BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 211/22 - Unbegründete Revision bei unzulässiger Berufung; Auslegung des normativen Teils des Tarifvertrags; Energiekostenrabatt als gewährte betriebliche Sozialleistung; Anspruch der Ruheständler auf tariflichen Energiekostenrabatt; Wechsel des Arbeitgebers bei Spaltung (§ 324 UmwG) oder Betriebsübergang (§ 613a Abs. 1 BGB); Bestimmtheits- und Normenklarheitsgebot bei anspruchsausschließenden oder -einschränkenden Tarifregelungen; Teilweise Parallelentscheidung zu BAG 3 AZR 457/21 v. 15.11.2022
...Eine allgemeine Feststellungsklage kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus dem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen beschränken ( BAG 25. Juni 2019 - 3 AZR 456/17 - Rn. 45; 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16 - Rn. 19, BAGE 163, 192).Sie kann Tarifverträge ändern und kündigen und das auch mit Wirkung gegenüber den Betriebsrentnern (vgl. BAG 17. Juni 2008 - 3 AZR 409/06 - Rn. 27 ff., BAGE 127, 62)...
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